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Barrierefreiheit

Stand: 22.02.2025

Abkürzungen


Im Bereich der medialen Barrierefreiheit gibt es etliche Standards, Normen, Verordnungen und Gesetze. Die wichtigsten für diesen Webauftritt werden hier aufgelistet.

EN 301 549
Europäische Norm EN 301 549, aktuelle Version 3.2.1. Abschnitt 10 dieser Norm bezieht sich auf die Barrierefreiheit von Websites. Abschnitt 9 beschreibt die Anforderungen an Nicht-Webdokumente (z.B. PDF).

WCAG 2.2
Web Content Accessibility Guideline 2.2. Die international anerkannte Richtlinie (auf welche die EN 301 549 verweist), definiert die technischen Aspekte der Barrierefreiheit von Websites.

PDF/UA
ISO 14289-1
PDF-Dokumente müssen strenge Vorgaben des PDF/UA-Standards sowie der ISO-Norm 14289-1 erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit von www.tour360.de

Erklärtes Ziel vom Martin Karger – tour360 ist es, diese Website barrierefrei anzubieten. Eine Selbstüberprüfung hat 03/2025 ergeben, dass nahezu alle anwendbaren Anforderungen der EN 301 549, Version 3.2.1 erfüllt sind und die Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA nach der WCAG 2.2 eingehalten werden. Sollten Ihnen neben den nun genannten Hinweisen Fehler auffallen, können Sie im Bereich Kontakt gerne Feedback an Martin Karger - tour360.de senden.

Einschränkungen:

Barrierefreiheit der Digitalen Zwillinge (Matterport Rundgänge)

Die Rundgänge von Matterport, d.h. die Digitalen Zwillinge sind nach Angaben von Matterport Inc. barrierefrei nach den WCAG-Standards. Weitere Details von Matterport:

Was bedeutet Barrierefreiheit nach EN 301 549 bzw. WCAG 2.2 konkret?

Diese Website erfüllt die meisten Anforderungen aus Abschnitt 9 (Web) – sofern anwendbar – und die Anforderungen aus Abschnitt 10 (Nicht-Web-Dokumente, z. B. PDF-Dokumente), der EN 301 549, sofern anwendbar.
Der Abschnitt 9 der aktuellen europäischen Norm verweist indirekt auf die WCAG 2.1. (Eine neuere Version, die WCAG 2.2, wurde am 12.12.2024 veröffentlicht und wird voraussichtlich im Mai 2026 in die EN 301 549 Einzug halten).
In dieser international anerkannten Guideline werden anhand von 4 Prinzipien der Barrierefreiheit (Wahrnehmbarkeit – Bedienbarkeit – Verständlichkeit – Robustheit) 13 Richtlinien zugeordnet. Diese Richtlinien sind wiederum in 86 Erfolgskriterien aufgeschlüsselt. Diese Erfolgskriterien bieten konkrete Handlungsanweisungen, um eine Website barrierefrei gestalten zu können.
Dabei werden diese 86 Erfolgskriterien in 3 Konformitätsstufen ( externe Grafik) zugeordnet (die um 5 Konformitätsbedingungen ergänzt werden). Die Erfolgskriterien teilen sich wie folgt auf: 31x „A“, 24x „AA“ sowie 31x „AAA“. Die Konformitätsstufen sagen aus, wie gut eine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.

  • Stufe „A“ ist die Minimalanforderung und muss erfüllt sein, damit Menschen mit Behinderungen ein Webangebot überhaupt nutzen können. Bei Verletzung der Stufe A ist mindestens eine Nutzergruppe von der Nutzung ausgeschlossen.
  • Stufe „AA“ gilt in Deutschland/Europa (für öffentliche Einrichtungen und bald für einige private Wirtschafsakteure) als "Standard". Bei Nichteinhaltung können Wahrnehmung, Bedienung oder das Verständnis der Nutzenden erschwert sein. Das heißt, dass bis zu 55 Erfolgskriterien erfüllt sein müssen – sofern anwendbar – damit ein Webangebot nach der WCAG 2.2 als barrierefrei gilt.
  • Stufe „AAA“ ist gesetzlich nicht gefordert, sollte jedoch angestrebt werden, um ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.


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Kontaktmöglichkeiten

Adresse

74532 Ilshofen
Deutschland
Karte von Süddeuscthland. Standort von tour360.de in der Mitte. 3-Zonen mittels Kreisdarstellung