Abkürzungen
ISO 14289-1
Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit von www.tour360.de
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Erklärtes Ziel vom Martin Karger – tour360 ist es, diese Website barrierefrei anzubieten. Eine Selbstüberprüfung hat 03/2025 ergeben, dass nahezu alle anwendbaren Anforderungen der EN 301 549, Version 3.2.1 erfüllt sind und die Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA nach der WCAG 2.2 eingehalten werden. Sollten Ihnen neben den nun genannten Hinweisen Fehler auffallen, können Sie im Bereich Kontakt gerne Feedback an Martin Karger - tour360.de senden.
Einschränkungen:
- WCAG 2.2 - Prüfschritt 1.4.3 (AA): Kontrast von Text ausreichend.
- WCAG 2.2 - Prüfschritt 2.5.3 (A): Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens.
- WCAG 2.2 - Prüfschritt 2.4.1 (A): Bereiche überspringbar.
- Barrierefreiheit der Digitalen Zwillinge (Matterport Rundgänge)
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Die Rundgänge von Matterport, d.h. die Digitalen Zwillinge sind nach Angaben von Matterport Inc. barrierefrei nach den WCAG-Standards. Weitere Details von Matterport:
- Englischer Artikel von Matterport vom 1. August 2024: Matterport for All and Our Mission to Make Every Space More Valuable and Accessible
- Im englischen Accessibility Statement (öffnet neues Fenster), bekennt sich Matterport dazu, allen Nutzenden Ihre Produkte zugänglich zu machen. Partnerschaften mit Barrierefreiheits-Unternehmen wie User1st sowie Deque sollen dies bekräftigen.
- Ein englischer WCAG 2.2 Konformitäts-Report (PDF, nicht barrierefrei) vom 5. Juni 2024 eines 3D-Rundgangs liegt vor.
- Was bedeutet Barrierefreiheit nach EN 301 549 bzw. WCAG 2.2 konkret?
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Diese Website erfüllt die meisten Anforderungen aus Abschnitt 9 (Web) – sofern anwendbar – und die Anforderungen aus Abschnitt 10 (Nicht-Web-Dokumente, z. B. PDF-Dokumente), der EN 301 549, sofern anwendbar.
Der Abschnitt 9 der aktuellen europäischen Norm verweist indirekt auf die WCAG 2.1. (Eine neuere Version, die WCAG 2.2, wurde am 12.12.2024 veröffentlicht und wird voraussichtlich im Mai 2026 in die EN 301 549 Einzug halten).
In dieser international anerkannten Guideline werden anhand von 4 Prinzipien der Barrierefreiheit (Wahrnehmbarkeit – Bedienbarkeit – Verständlichkeit – Robustheit) 13 Richtlinien zugeordnet. Diese Richtlinien sind wiederum in 86 Erfolgskriterien aufgeschlüsselt. Diese Erfolgskriterien bieten konkrete Handlungsanweisungen, um eine Website barrierefrei gestalten zu können.
Dabei werden diese 86 Erfolgskriterien in 3 Konformitätsstufen ( externe Grafik) zugeordnet (die um 5 Konformitätsbedingungen ergänzt werden). Die Erfolgskriterien teilen sich wie folgt auf: 31x „A“, 24x „AA“ sowie 31x „AAA“. Die Konformitätsstufen sagen aus, wie gut eine Website für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.- Stufe „A“ ist die Minimalanforderung und muss erfüllt sein, damit Menschen mit Behinderungen ein Webangebot überhaupt nutzen können. Bei Verletzung der Stufe A ist mindestens eine Nutzergruppe von der Nutzung ausgeschlossen.
- Stufe „AA“ gilt in Deutschland/Europa (für öffentliche Einrichtungen und bald für einige private Wirtschafsakteure) als "Standard". Bei Nichteinhaltung können Wahrnehmung, Bedienung oder das Verständnis der Nutzenden erschwert sein. Das heißt, dass bis zu 55 Erfolgskriterien erfüllt sein müssen – sofern anwendbar – damit ein Webangebot nach der WCAG 2.2 als barrierefrei gilt.
- Stufe „AAA“ ist gesetzlich nicht gefordert, sollte jedoch angestrebt werden, um ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
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